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Grundversorgung Erdgas

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Hinweise

  • Die Versorgung zum Allgemeinen Tarif erfolgt auf der Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV)“ vom 26.10.2006 (BGBl. I S. 2391), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, einschließlich der „Ergänzenden Bestimmungen“ und der „Technischen Anschlussbedingungen (TAB)“ der Stadtwerke Soest GmbH.

    Den aktuellen Gesetzestext finden Sie hier>>

     
  • Die Regelungen zur Bestabrechnung innerhalb der beiden obigen Tarifgruppen gelten unverändert fort.
  • Der Gaspreis enthält Konzessionsabgaben, die an die Stadt Soest abgeführt werden. Die Höchstwerte der Konzessionsabgaben betragen bei Gas ab dem 01.01.1992: 0,61 Cent/kWh bei ausschließlicher Nutzung für Kochen und Warmwasser, 0,27 Cent/kWh bei sonstigen Tariflieferungen.
  • Zusätzlich enthält der Gaspreis die gesetzlich vorgeschriebene Erdgassteuer (Mineralölsteuer) in Höhe von 0,55 Cent/kWh netto (0,65 Cent/kWh brutto), Gasbeschaffungsumlage
    nach § 26 Energiesicherungsgesetz 2,419 ct/kWh (netto), Gasspeicherumlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 0,059 ct/kWh (netto), Bilanzierungsumlage 0,57 ct/kWh (netto), Konvertierungsumlage 0,038 ct/kWh (netto), Netzentgelten und Konzessionsabgaben.
  • sowie den CO2-Preis nach Brennstoffemissionshandelsgesetzin Höhe von 0,55 Cent/kWh netto (0,65 Cent/kWh brutto)

Der Kunde verpflichtet sich mit diesem Vertrag zur Abnahme seines gesamten Bedarfs an Erdgas und zur Zahlung des Entgelts gemäß den genannten Preisen.

Soest, 19.08.2022

* einschließlich Erdgassteuer und Konzessionsabgaben
** Es handelt sich um gerundete Bruttopreise einschließlich 19 % Mehrwertsteuer. In den Rechnungen werden die Netto-Einzelpreise und die jeweils gültige Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen.